In der letzten Mitgliederversammlung haben die anwesenden Mitglieder beschlossen, einen Zusatzbeitrag einzuführen. Anlass für diese Entscheidung war eine Entwicklung, die viele Vereine betrifft: Der ehrenamtliche Einsatz im Vereinsalltag ist in den vergangenen Jahren spürbar zurückgegangen, während die Aufgaben für den Verein unverändert bestehen geblieben sind.
Warum der Verein Unterstützung braucht
Der Grünheider Sportverein ist darauf angewiesen, dass bestimmte Arbeiten gemeinschaftlich übernommen werden. Dazu zählen unter anderem die Pflege und Instandhaltung der Sportstätten, Arbeitseinsätze, organisatorische Aufgaben sowie die Unterstützung bei Vereinsaktivitäten. Diese Tätigkeiten sind notwendig, damit Trainings‑ und Spielbetrieb für alle Mitglieder zuverlässig organisiert werden können.
Regelung zur ehrenamtlichen Mitarbeit
Um diesen Bedarf fair zu verteilen, gilt für alle Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres die Verpflichtung, mindestens sechs Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Jahr zu leisten. Die Stunden können in unterschiedlichen Bereichen des Vereins eingebracht werden und sind möglichst flexibel gestaltbar.
Zusatzbeitrag als Ausgleich
Gleichzeitig ist allen Beteiligten bewusst, dass nicht jedes Mitglied die Möglichkeit hat, sich aktiv einzubringen. Für diesen Fall wurde der Zusatzbeitrag als Ausgleichsregelung beschlossen: Werden die vorgesehenen Stunden nicht geleistet, wird ein Betrag von 25 Euro pro nicht geleisteter Stunde erhoben. Dieser Ausgleich wird im darauffolgenden Jahr berechnet.
Wichtig ist dabei: Der Zusatzbeitrag ist kein Strafbetrag. Er ermöglicht dem Verein, notwendige Arbeiten finanziell abzusichern, wenn ehrenamtliche Unterstützung nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht. Mitglieder leisten ihren Beitrag somit entweder durch Mitarbeit oder – falls dies nicht möglich ist – durch einen finanziellen Ausgleich.
Was nicht als Ehrenamt zählt
Bestimmte Tätigkeiten im Rahmen des regulären Spielbetriebs zählen ausdrücklich nicht zu den anrechenbaren ehrenamtlichen Stunden. Dazu gehören beispielsweise Ordner‑, Wischer‑ oder Tresendienste, das Kampfgericht in eigener Halle oder Schiedsrichtertätigkeiten.
Organisation und Abrechnung
Die Erfassung der ehrenamtlichen Stunden erfolgt durch den Vorstand mit Unterstützung der jeweiligen Sektionsleitungen. Bei unterjährigem Eintritt, Austritt oder bei Erreichen des 16. Lebensjahres werden die zu leistenden Stunden anteilig berechnet; es wird auf volle Stunden aufgerundet.
Ziel der Regelung
Mit der Einführung des Zusatzbeitrags verfolgt der Grünheider SV das Ziel, Verantwortung gerechter zu verteilen, den Verein organisatorisch und finanziell handlungsfähig zu halten und das Vereinsleben langfristig auf eine stabile, gemeinschaftliche Basis zu stellen. Der Verein lebt vom Mitmachen – auf unterschiedliche Weise, aber gemeinsam.

