Beitragsordnung

für den Grünheider SV und die Sektion Handball

Auf der Grundlage von § 7 unserer Vereinssatzung und § 12 unserer Sektionsordnung haben die Mitgliederversammlung und die Sektionsversammlung in ihren Sitzungen die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

Mitgliedsbeiträge

Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres

  • Vereinsbeitrag: 72,00 € pro Jahr
  • Sektionsbeitrag Handball: 48,00 € pro Jahr

Jugendliche ab Vollendung des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Vereinsbeitrag: 90,00 € pro Jahr
  • Sektionsbeitrag Handball: 48,00 € pro Jahr

Studenten und Auszubildende

(Nachweis muss ohne Aufforderung erbracht werden)

  • Vereinsbeitrag: 90,00 € pro Jahr
  • Sektionsbeitrag Handball: 72,00 € pro Jahr

Rentner und Pensionäre

(Nachweis muss ohne Aufforderung erbracht werden)

  • Vereinsbeitrag: 90,00 € pro Jahr
  • Sektionsbeitrag Handball: 72,00 € pro Jahr

Grundwehr- und Zivildienstleistende

(Nachweis muss ohne Aufforderung erbracht werden)

  • Vereinsbeitrag: 90,00 € pro Jahr
  • Sektionsbeitrag Handball: 72,00 € pro Jahr

Aktive volljährige Mitglieder

  • Vereinsbeitrag: 120,00 € pro Jahr
  • Sektionsbeitrag Handball: 102,00 € pro Jahr

Arbeitssuchende

(Nachweis muss ohne Aufforderung erbracht werden)

  • Vereinsbeitrag: 90,00 € pro Jahr
  • Sektionsbeitrag Handball: 72,00 € pro Jahr

Ausschließlich fördernde Mitglieder

  • Vereinsbeitrag: 36,00 € pro Jahr
  • Sektionsbeitrag Handball: 0,00 €

Zusatzbeitrag*

  • 25,00 € je nicht geleisteter Stunde

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Liegt kein entsprechender Nachweis vor, ist der Beitrag für aktive Mitglieder zu entrichten.

Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA‑Lastschriftmandat. Bei Widerspruch oder fehlender Zustimmung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € je Rechnung erhoben.

Die Vereinsbeiträge werden in der Regel jährlich zum 01.01. fällig. Alternativ kann eine monatliche oder quartalsweise Zahlungsweise gewählt werden.

Bei Quartalszahlungen erfolgt die Fälligkeit zu folgenden Terminen:
Vereinsbeitrag: 28.02., 31.05., 31.08., 30.11.
Sektionsbeitrag Handball: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Bei monatlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum Monatsende fällig.

Für Rücklastschriftgebühren haftet das Mitglied. Aufnahmegebühren werden, sofern sie anfallen, mit der ersten Zahlung eingezogen.

Stand April 2026 – gültig ab dem 01.01.2027